Die Insel Usedom aus der Vogelperspektive zu sehen, ist schlichtweg magisch.
Wenn die Morgensonne die Kaiserbäder in goldenes Licht taucht, die Seebrücken lange Schatten auf die Ostsee werfen und sich das Achterwasser spiegelglatt präsentiert, schlägt das Herz jedes Drohnenpiloten höher.
Doch so groß die Faszination auch ist: Drohnenfliegen an der Küste bringt rechtliche Verantwortung mit sich. Usedom ist eine Naturinsel mit streng geschützten Zonen, Bundeswasserstraßen und sensiblen Brutgebieten. Damit dein Flug unbeschwert bleibt und kein teures Nachspiel hat, drösle ich die wichtigsten Regeln für Usedom hier einmal ganz unkompliziert auf.
Die rechtliche Lage: Wo darf ich auf Usedom fliegen?
Vor dem Abflug gilt die goldene Regel: Ein Blick auf die offizielle Luftraumkarte ist Pflicht. Auf Usedom greifen verschiedene Gesetze und Verbotszonen, die du kennen musst.
🚫 Nationalparks und Naturschutzgebiete (NSG)
Hier gilt ein absolutes Flugverbot. Im gesamten Naturpark Insel Usedom darfst du zwar grundsätzlich fliegen, aber nicht in den explizit ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Dazu gehören unter anderem der Peenemünder Haken, Teile der Halbinsel Gnitz ,das Naturschutzgebiet Insel Görmitz und weite Teile des Bereiches Usedom Süd. Drohnen bedeuten für die dortigen Brut- und Rastvögel massiven Stress. Halte dich von diesen markierten Flächen bitte konsequent fern.
🛥️ Bundeswasserstraßen (Ostsee, Peenestrom & Achterwasser)
Da die Gewässer rund um Usedom vielbefahrene Wasserstraßen sind, greift hier die Bundesfernstraßen-Verordnung. Das bedeutet: Du musst grundsätzlich einen seitlichen Mindestabstand von 100 Metern einhalten und das nicht nur zu Schiffen, Fähren, Häfen und Schleusenanlagen, sondern auch zum Ufer selbst. Das Überfliegen der Ostsee, des Achterwassers oder des Peenestroms ist tabu. Weiche für deine Aufnahmen am besten auf Gewässer aus, die weder unter Naturschutz stehen noch als Wasserstraße gelten. Dazu gehören u.a. der Schloonsee in Bansin, der Schmollensee und der Kölpinsee. Von hier aus kannst du die Ostsee auch sehen und mit dem Zoom deiner Kamera tolle Aufnahmen machen.
🏖️ Strände, Seebrücken und die Kaiserbäder
Grundsätzlich ist das Überfliegen von Stränden und Seebrücken durch die Nähe zur Ostsee (100m-Abstand) nicht gestattet. Mein Profi-Tipp für dich: Nutze die erlaubten Flugzonen in Strandnähe und nutze die Höhe für atemberaubende Bilder Richtung Ostsee oder Achterwasser! Stellenweise ist das Fliegen über der Promenade erlaubt, doch das Überfliegen von Menschenansammlungen laut EU-Drohnenverordnung verboten. Fliege darum am besten zum Sonnenaufgang oder später abends. Dann gehört der Blick auf die Seebrücken dir ganz allein und du bringst niemanden in Gefahr. Zudem hast du um diese Zeit das schönste Licht des Tages. Das Fliegen innerorts ist durch die EU-Drohnenverordnung und das Flugverbot über Privatgrundstücken untersagt. Auch hier ist ein seitlicher Abstand von mindestens 100m nötig.
🛫 Fliegen im Achterland – Flughäfen
Auf Usedom gibt es mehrere Flughäfen und Sportflughäfen, in deren Umgebung das Fliegen von Drohnen weiträumig untersagt ist. Dazu gehören die Flughäfen Heringsdorf, Mellenthin, Pudagla und der Flughafen und das Test- und Forschungsflugfeld Peenemünde.
❗ Temporäres Flugverbot
Wie überall in Deutschland kann es durch verschiedene Szenarien (Events, Unfälle, Naturkatastrophen etc.) auch auf Usedom zu temporären Flugverboten kommen. Darum solltest du vor jedem Flug einen Blick in die aktuelle Luftraumkarte werfen.
📱 Mein Tipp: Mit den richtigen Apps macht Fliegen auch auf Usedom Spaß
Verlasse dich niemals auf dein Bauchgefühl. Bevor ich die Motoren starte, checke ich die Lage immer mit offiziellen Tools ab. Ich empfehle dir die Droniq-App (herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung) oder die digitale Plattform DIPUL vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Beide zeigen dir zentimetergenau und tagesaktuell an, ob an deinem aktuellen Standort ein Flugverbot gilt oder ob du bedenkenlos abheben darfst.
Außerdem gelten natürlich alle anderen Gebote für das Fliegen von Drohnen wie der Abstand zu Straßen, die Maximalhöhe, Fliegen auf Sichtweite u.s.w. Solltest du einen Rettungshubschrauber in der Luft bemerken, was gerade in den Sommermonaten häufig vorkommt, hole deine Drohne sofort zurück auf den Boden! Kein Foto oder Video ist es wert, Menschenleben zu gefährden.
Die obigen Informationen entsprechen dem Stand Juli 2026 und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich bin keine Anwältin oder Rechtsberaterin. Ich veröffentliche hier lediglich meine eigenen Erfahrungen und das Wissen, dass ich mir während des Absolvierens des Drohnenführerscheins und durch diverse öffentliche Quellen angeeignet habe.